Rechtsprechung
BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- lexetius.com
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kindesunterhalt für behindertes volljähriges Kind in stationärer Einrichtung - Anrechnung durch Kostenbeitrag - Rücknahme des Verwaltungsakts - Rücknahmeermessen
- openjur.de
Sozialhilfe; Eingliederungshilfe; Kostenbeitrag aus Werkstatteinkommen; Kindesunterhalt für behindertes volljähriges Kind; Anrechnung durch Kostenbeitrag; Rücknahme des Verwaltungsakts; Rücknahmeermessen; keine Vergleichbarkeit des betragsmäßig begr ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 53 Abs 1 SGB 12, §§ 53 ff SGB 12, § 82 SGB 12, §§ 82ff SGB 12, § 88 Abs 1 Nr 3 S 2 SGB 12 vom 27.12.2003
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenbeitrag aus Werkstatteinkommen - Kindesunterhalt für behindertes volljähriges Kind - Anrechnung durch Kostenbeitrag - Rücknahme des Verwaltungsakts - Rücknahmeermessen - keine Vergleichbarkeit des betragsmäßig begrenzten ... - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Einbeziehung des eigenen Einkommens und des elterlichen Unterhalts zur Berechnung der Sozialhilfeleistungen für eine schwerbehinderte Werkstattbeschäftige
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Sozialhilfe; Heranziehung einer behinderten Hilfebedürftigen zu den Kosten der Eingliederungshilfe bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung; Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 45 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) bei Kenntnis weiterer Kostenbeiträge
- rewis.io
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenbeitrag aus Werkstatteinkommen - Kindesunterhalt für behindertes volljähriges Kind - Anrechnung durch Kostenbeitrag - Rücknahme des Verwaltungsakts - Rücknahmeermessen - keine Vergleichbarkeit des betragsmäßig begrenzten ...
- ra.de
- rewis.io
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenbeitrag aus Werkstatteinkommen - Kindesunterhalt für behindertes volljähriges Kind - Anrechnung durch Kostenbeitrag - Rücknahme des Verwaltungsakts - Rücknahmeermessen - keine Vergleichbarkeit des betragsmäßig begrenzten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Sozialhilfe; Heranziehung einer behinderten Hilfebedürftigen zu den Kosten der Eingliederungshilfe bei Aufenthalt in stationärer Einrichtung; Rücknahme eines Verwaltungsaktes nach § 45 SGB X bei Kenntnis weiterer Kostenbeiträge
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Bundessozialgericht (Terminbericht)
Sozialhilferecht
Verfahrensgang
- SG Köln, 22.08.2006 - S 27 SO 34/06
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 12 SO 20/06
- BSG, 18.03.2008 - B 8 SO 24/07 B
- BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R
Wird zitiert von ... (24) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 35/07 R
Sozialhilfe - Einkommens- oder Vermögenseinsatz - Zuflussprinzip - …
Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R
Auf die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob ihre Inanspruchnahme hinsichtlich eines 26 Euro übersteigenden Kostenbeitrags gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz verstößt, kommt es damit ebenso wenig an wie darauf, ob der Beklagte die Klägerin mit Rücksicht auf das Zuflussprinzip (vgl nur BSG SozR 4-3500 § 82 Nr. 5 RdNr 14 mwN) für die Zeit vor der ersten Zahlung (Einmalbetrag) überhaupt hätte heranziehen dürfen. - BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R
In welcher Höhe von den Eltern, die keinen oder einen zu geringen Unterhalt zahlen, vom Sozialhilfeträger Unterhalt verlangt werden kann, und wie tatsächliche Unterhaltszahlungen als Einkommen bei der Klägerin zu berücksichtigen sind (§§ 76 ff BSHG bzw §§ 82 ff SGB XII; ab 7.12.2006 auch § 92a Abs. 2 SGB XII) , bestimmt sich nach unterschiedlichen Kriterien (vgl nur: BSGE 99, 137 ff RdNr 23 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 11;… Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 2. Aufl 2008, § 43 SGB XII RdNr 9 mwN) . - BSG, 28.06.1990 - 4 RA 57/89
Êndgültiger Verwaltungsakt beim Rechtsanspruch auf Geldleistungen, Gewährung …
Auszug aus BSG, 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R
Diese Verfügung (§ 31 SGB X) ist bei Auslegung nach dem Empfängerhorizont (vgl dazu grundlegend BSGE 67, 104, 110 mwN = SozR 3-1300 § 32 Nr. 2 S 11 f) unter Berücksichtigung aller mit der Leistungsgewährung zusammenhängenden Umstände dem Bescheid vom 1.12.2004 zu entnehmen. - BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88
Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13
Privilegierte Maßnahme der Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung der …
Entsprechendes gilt für alle weiteren Änderungsbescheide in Bezug auf die jeweils zuvor erlassenen Bescheide (siehe zum Ganzen BSG, Urt. v. 23.03.2010 - B 8 SO 12/08 R -, juris Rn. 10 ff.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2019 - L 8 AY 26/19
Vorläufige Leistungen nach dem AsylbLG; Rechtmäßigkeit einer …
Die Aufhebung erfordert in diesen Fällen die Ausübung von Ermessen (sog. Rücknahmeermessen, vgl. etwa BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 12/08 R - juris Rn. 10 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 22.07.2021 - L 8 SO 246/19
Höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung; …
Aus der Formulierung "darf" in § 45 Abs. 1 SGB X ergibt sich, dass die Aufhebung in der Rechtsfolge die Ausübung von Ermessen erfordert (sog. Rücknahmeermessen, vgl. etwa BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 12/08 R - juris Rn. 10 m.w.N.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.01.2021 - L 8 SO 286/17
Anerkennung eines Mehrbedarfs wegen kostenaufwändiger Ernährung; Rücknahme eines …
Jedenfalls (selbst bei Verneinen eines Vertrauensschutzes der Klägerin) hat die LHH das ihr zustehende Ermessen hinsichtlich der Rücknahme des Änderungsbescheides vom 2.3.2016 bei Erlass des Änderungsbescheides vom 7.3.2016 nicht ausgeübt (zum sog. Rücknahmeermessen vgl. etwa BSG, Urteil vom 23.3.2010 - B 8 SO 12/08 R - juris Rn. 10 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 156/10
Aufhebung und Erstattung von Grundsicherungsleistungen; Verdeckter Geldzufluss …
ee) Schließlich entspricht die Ermessensentscheidung über die Aufhebung der Bewilligungsentscheidungen den gesetzlichen Vorgaben aus § 45 SGB X (sog. Rücknahmeermessen, vgl. etwa BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 12/08 R - juris Rn. 10 m.w.N.). - LSG Hamburg, 25.04.2013 - L 1 KA 1/12 Bei letzterer handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. BSG 15.2.1990 - R7 RAr 28/88 - Juris - m.w.N., st. Rspr.; aus jüngerer Zeit etwa BSG 23.3.2010 - B 8 SO 12/08 - Juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2016 - L 8 SO 274/12 Denn in jedem Falle müssen die Voraussetzungen für eine Aufhebung nach § 48 SGB X oder eine Rücknahme nach § 45 SGB X erfüllt sein (BSG…, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 33/07 R - juris Rn. 17 ff.; Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 12/08 R - juris Rn. 13), was nicht der Fall ist.
Bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen hat der Leistungsträger grundsätzlich im Ermessenswege über die Rücknahme zu entscheiden (BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 12/08 R - juris Rn. 13).
- LSG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - L 5 KR 3975/09 Der Bescheid vom 24.5.2007 enthält zwar keine ausdrücklichen Ermessenserwägungen (zum Ermessen bei § 45 SGB X etwa BSG, Urt. v. 23.3.2010, - B 8 SO 12/08 R -).
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.03.2015 - L 7 KA 20/12
Regelleistungsvolumen - Facharzt für Innere Medizin - (Versorgungs-)Schwerpunkt - …
§ 45 Abs. 1 SGB X, wonach ein rechtswidriger Verwaltungsakt, der ein Recht oder einen rechtlich erheblichen Vorteil begründet oder bestätigt hat (begünstigender Verwaltungsakt), auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, nur unter den Einschränkungen der Absätze 2 bis 4 ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden darf, ist hingegen im Rahmen der sachlich-rechnerischen Richtigstellung nicht anwendbar, soweit regelhaft (vgl. nur BSG, Urteile vom 23. März 2010 - B 8 SO 12/08 R -, vom 13. März 1991 - 6 RKa 35/89 -, und vom 15. Februar 1990 - 7 RAr 28/88 -, juris) die Anwendung von Ermessen vorgeschrieben ist. - LSG Sachsen-Anhalt, 14.04.2016 - L 3 R 346/14
Rückforderung einer durch den Rentenversicherungsträger gewährten Witwerrente …
d) Schließlich entspricht die Ermessensentscheidung hinsichtlich einer Aufhebung der Bewilligungsentscheidung erst ab dem 1. Januar 2010 den gesetzlichen Vorgaben aus § 45 SGB X (sog. Rücknahmeermessen, vgl. etwa BSG, Urteil vom 23. März 2010 - B 8 SO 12/08 R - juris, Rn. 10 m.w.N.). - LSG Niedersachsen-Bremen, 27.10.2016 - L 8 SO 191/15
- LSG Baden-Württemberg, 27.04.2017 - L 7 SO 3173/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2016 - L 8 SO 178/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.11.2015 - L 8 SO 234/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 295/10
- LSG Baden-Württemberg, 14.04.2011 - L 7 SO 3958/08
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2019 - L 8 AY 2/19
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.12.2020 - L 8 SO 166/20
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2019 - L 8 SO 183/17
- LSG Niedersachsen-Bremen, 31.08.2016 - L 8 SO 208/14
- LSG Niedersachsen-Bremen, 10.03.2016 - L 8 BL 3/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2012 - L 8 SO 342/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.07.2015 - L 8 SO 180/15
- LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 8 SO 332/17